Mai 19, 2024

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Mark Meadows Alle verbleibenden Angeklagten im Wahlverfahren in Georgia bekennen sich auf nicht schuldig

Mark Meadows Alle verbleibenden Angeklagten im Wahlverfahren in Georgia bekennen sich auf nicht schuldig

Alle Angeklagten bekannten sich nicht schuldig und verzichteten auf ihr Erscheinen.

Alle 19 Angeklagten im Fall der Wahlbeeinträchtigung in Georgia haben sich den gegen sie erhobenen Anklagen nicht schuldig bekannt und auf ihr für morgen geplantes Erscheinen verzichtet, wie aus Gerichtsakten hervorgeht.

Ehemaliger Trump-Mitarbeiter Meadows, ehemaliger DOJ-Beamter Jeffrey Clarke, Anwalt John Eastman, ehemalige Wahlleiterin von Coffee County, Misty Hampton, ehemalige GOP-Vorsitzende von Coffee County, Kathleen Latham, derzeitige Senatorin des Bundesstaates Georgia. Eingereicht von Shawn Still und dem ehemaligen GOP-Vorsitzenden von Georgia, David Shaffer. Die Dokumente plädieren am Dienstag auf nicht schuldig.

Der frühere Präsident Donald Trump gehörte zu den zwölf Angeklagten, die sich letzte Woche auf nicht schuldig bekannten.

Trump und 18 weitere Personen wurden letzten Monat wegen schweren Diebstahls angeklagt, weil sie versucht hatten, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 im Bundesstaat Georgia zu ändern.

Der ehemalige Präsident beteuert, dass seine Handlungen nicht rechtswidrig waren und dass die Ermittlungen politisch motiviert waren.

Scott McAfee, Richter am Obersten Gerichtshof von Fulton County, hat letzte Woche die 19 Angeklagten angeklagt und einen Termin für die Einreichung ihrer Klagegründe auf den 6. September festgelegt.

Clark, einer von fünf Angeklagten, die ihren Fall vom Staatsgericht zum Bundesgericht verlegen wollten, wurde von seinem Anwalt in einem langwierigen Verfahren zurückgewiesen. Zufluchtsorte der obersten Bundesjustiz und das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten im Weißen Haus.“

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„Die Amtsenthebung ist ein verfassungswidriger Angriff auf die Befugnisse des Präsidenten als alleinigem Oberhaupt der einheitlichen Exekutive“, heißt es in Clarks Akte.